Klasse A:




Klasse A:

Krafträder mit:
• Hubraum über 50 cm3 oder
   bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
• Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
• Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
• Leistung über 15 kW


Ausbildung:
Mindestalter:20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigern Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich
eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest - Original
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen - Kopie
Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung - Kopie